Dauer und Start
Ein Freiwilligeneinsatz ist üblicherweise 12 Monate, es kann u.U. bis zu 24 Monaten verlängert werden, muss aber mindestens 6 Monate betragen. Für unter 27-Jährige ist der Start des Freiwilligendienstjahres i.d.R. im August und September. Ältere Freiwillige können jederzeit problemlos einsteigen.
Einsatzbereiche
Im FSJ: Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit und der Gesundheitspflege
Im BFD: gemeinwohlorientierte Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich außerschulische Jugendbildung und Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Integration, des Zivil- und Katastrophenschutzes und im Umweltschutz.
Seminare
Die Freiwilligendienste fördern lebenslanges Lernen. Jüngere Freiwillige erwerben und vertiefen ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen, ältere Freiwillige bringen ihre eigene Lebens- und Berufserfahrung ein. Der Dienst wird pädagogisch betreut - mit dem Ziel, soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken.
Neben der praktischen Anleitung begleitet der DRK-Landesverband als Träger die Freiwilligen das ganze Jahr über pädagogisch und führt die Seminare durch. Bezogen auf ein 12monatiges Engagement sind es 5 Seminarwochen. Bei Verlängerung erhöht sich die Zahl der Seminartage um mindestens einen Tag je Monat der Verlängerung; bei einem kürzeren Einsatz wird entsprechend gekürzt.
Was erhält der Freiwillige?
Freiwillige im FSJ und im BFD erhalten in Trägerschaft des DRK-Landesverbandes Bremen ein monatliches Taschengeld und Verpflegungsgeld sowie die Übernahme der Sozialversicherungen. Das Kindergeld oder eine Waisenrente wird weitergezahlt.
Einsatzstellenpauschale
Anerkennung als Einsatzstelle
Nach einer Beratung und Klärung aller offenen Fragen schließen Sie als künftige Einsatzstelle mit dem DRK-Landesverband Bremen eine Rahmenvereinbarung zur Trägerschaft. Die Anerkennung von FSJ und BFD-Plätzen verläuft unterschiedlich, da verschiedene Gesetze Grundlage sind. Der DRK-Landesverband Bremen übernimmt jedoch die gesamte Organisation und vertragliche Abwicklung mit den verantwortlichen Stellen. Wenn Sie sich für einen Bewerber entscheiden, den wir Ihnen - nach einer Erstberatung durch einen pädagogischen Mitarbeiter des DRK-Landesverbandes Bremen - vermittelt haben, übernehmen wir die vertragliche Gestaltung und Personalverwaltung.
Bitte sprechen Sie uns an! In einem persönlichen Gespräch lassen sich alle Modalitäten und offenen Fragen unkompliziert besprechen.