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Humanitäres Völkerrecht

Referat auf der DRK-Landesversammlung am 28. November 2011

Seit dem Sommer 2011 engagiert sich der Diplom-Jurist Tomasz Niewodowski ehrenamtlich als Referent für humanitäres Völkerrecht im Landesverband Bremen und unterstützt den Konventionsbeauftragten Ludger Kolbeck in der praktischen Verbreitungsarbeit. Im Rahmen seiner Tätigkeit hielt Tomasz Niewodowski einen einleitenden Vortrag auf der gestrigen Landesversammlung. Hierbei führte er die Anwesenden kurz in die Inhalte des internationalen humanitären Völkerrechts sowie der Genfer Abkommen ein. Als Zweck stellte er heraus, den Schrecken von bewaffneten Konflikten zu mildern. Die Mittel des Völkerrechts seien u.a. Verbote von bestimmten Waffen und Schutz Beteiligter wie der Zivilbevölkerung oder Sanitätspersonal. Herr Niewodowski legte einen kurzen geschichtlichen Abriss der Entstehung der Genfer Abkommen dar - als Teil des Völkerrechts. Hier zeigte er besonders auf, wie auch die Geschichte des Deutschen Roten Kreuzes auf der Geschichte der Genfer Abkommen beruht. Im zweiten Teil seines Vortrages veranschaulichte Herr Niewodowski, warum die Kenntnis des Völkerrechts und der Genfer Abkommen auch für haupt- und ehrenamtliche Helfer des DRK wichtig ist: Das Völkerrecht regle zwar Situationen bewaffneter Konflikte, aber Auswirkungen bestünden auch in der alltäglichen Arbeit des DRK. Gleich, ob man einen "praktischen" oder "idealistischen" Ansatz in der Verbreitungsarbeit verfolge, man müsse sich mit den Genfer Abkommen als Teil der Rotkreuz-, Rothalbmondbewegung auseinandersetzen. Bei tatsächlichen Auslandseinsätzen aber auch bei Kontakten mit anderen nationalen Gesellschaften kommen Rotkreuzler in Kontakt mit dem humanitärem Völkerrecht und den Genfer Abkommen. In der täglichen Arbeit stellte Herr Niewodowski die allgegenwärtigen Schutz- und Wahrzeichen des Roten Kreuzes hervor, welche ihre rechtlichen Wurzeln auch in den Genfer Abkommen hätten. Zuletzt erläuterte Herr Niewodowski die Wichtigkeit der Verbreitungsarbeit der Genfer Abkommen. "Nur wenn wir die Regeln kennen, können wir sie anwenden." So stellte er den Grund für die Verbreitungsarbeit dar. Das DRK habe national eine wichtige Aufgabe aus den Genfer Abkommen wahrzunehmen.
Er freue sich schon auf die Gespräche in den Rotkreuzgemeinschaften und mit den hauptamtlichen DRK-Mitarbeitern, beendet Herr Niewodowski sein Referat und bittet um Kontaktaufnahme zu allen Fragen rund um das Humanitäre Völkerrecht.