In Deutschland leiden etwa 1,2 Millionen Menschen an Demenz, Tendenz steigend. Wurde bisher nur allzu oft nach der Devise „satt und sauber" gepflegt, gibt es nach Paragraph 87b Abs. 3 im Sozialgesetzbuch XI die Möglichkeit, neben der Pflege für Demenzkranke auch Betreuungskräfte einzusetzen. Ab Januar 2012 führt das DRK erstmals auch in Bremen-Nord die Qualifizierung zur Betreuungskraft für Demenzkranke nach § 87b Abs. 3 SGB XI durch. Die Maßnahme findet in Kooperation der DRK Bremen Pflege GmbH mit dem DRK-Landesverband Bremen als zertifiziertem Bildungsträger statt.
Die vom Roten Kreuz angebotene 8-wöchige Maßnahme dient der Qualifizierung in der alltäglichen Unterstützung Demenzkranker. „Alltagsverwirrte Menschen benötigen praktisch ständig einen Ansprechpartner, der sich mit ihnen beschäftigt und sie bei alltäglichen Verrichtungen unterstützt", erläutert Cornelia Rinke, Lehrbeauftragte und Maßnahmeleiterin beim DRK-Landesverband Bremen. Die Kursteilnehmer absolvieren 160 Unterrichtsstunden und 117 Praktikumsstunden in Alten- und Pflegeheimen. Die theoretischen und fachpraktischen Inhalte sind im Sozialgesetzbuch verankert. Die Betreuer sollen nach dem Willen des Gesetzgebers eine Lücke in den Aufgabenfeldern von Fachkräften und ehrenamtlichen Mitarbeitern schließen. „Es werden Methoden und Techniken erlernt, mit denen die Teilenehmer die Gefühlswelt dementer Menschen verstehen können", ergänzt Paula Tönjes, die Geschäftsführerin der DRK Bremen Pflege GmbH. „Die Arbeit mit Demenzkranken erfordert hohe Konzentration und sehr viel Einfühlungsvermögen.“
Start der ersten Maßnahme in Bremen-Nord ist am 23. Januar 2012. Da für die Qualifizierung auch Bildungsgutscheine von der Arbeitsagentur und den Jobcentern entgegen genommen werden, können Bezieher von Arbeitslosengeld I und II in relativ kurzer Zeit eine Qualifizierung für den ersten Arbeitsmarkt erhalten.
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